Information für Grundstückseigentümer

 

Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung des Haushaltsabfalles ist gemäss der Abfallverordnung der Gemeinde verpflichtend für alle Grundstückseigentümer.

 

Ständig bewohnte Grundstücke

Die Leerung der Hausmülltonnen erfolgt alle zwei Wochen.

Wenn eine Warmkompostierung benutzt wird, kann die Abgabe für die Abfallbeseitigung reduziert, oder die Abholung des Abfalles einmal im Monat genehmigt werden.

 

Ferienhausgrundstücke

Die Leerung der Hausmülltonnen erfolgt sechs Mal in der Zeit von Mai bis September.

Wird das Ferienhaus auch ausserhalb der oben erwähnten Monate benutzt, kann die Leerung auch alle zwei Wochen erfolgen. Außerdem besteht die Möglichkeit, zusätzliche Leerungen zu bestellen.

 

Denken Sie bitte daran:

  • Stellen Sie bitte die Mülltonne im Abstand von höchstens vier Metern von der Strasse oder dem Abholplatz auf.
    Falls die Mülltonne nicht ständig an ihrem Abholplatz aufgestellt werden kann, muss sie am Abholtag spätestens um 5:00 Uhr auf diesem Platz bereit gestellt werden.
  • Wenn die Mülltonne nicht wie oben beschrieben aufgestellt wird, wird diese nicht geleert.
  • Der Abfall sollte so verpackt werden, dass die Mülltonne sauber bleibt. Sie sind selbst für die Reinigung des Abfallbehälters verantwortlich.
  • Wenn Sie wissen wollen, an welchem Tag Ihre Mülltonne geleert wird, können Sie bei Samfrakt AB, Tel. +46 (0)495-121 20 an.
  • Das Verbrennen von Abfall ist nicht erlaubt.
  • Die eigene Entsorgung des Abfalles ist nicht erlaubt.
  • Folgende Abfälle dürfen nicht in die Mülltonne gelegt werden:
    Gefährliche Abfälle (z.B. Öl- und Farbenreste, Lösungsmittel, Batterien, Glühbirnen, Leuchtstoffröhren), elektrisch betriebene Produkte, Verpackungsmaterial, Zeitungen, nicht brennbarer, Abfall, Arzneimittel.

 

Entsorgung von Trockentoiletten

Die Behälter von Trockentoiletten werden sechs Mal in der Zeit von Mai bis September abgeholt (Ferienhausgrundstücke). Falls Sie zusätzliche Abholungen außerhalb dieser Zeiten wünschen, wenden Sie sich bitte an Samfrakt, Tel. +46 (0)495-121 20.

 

Am jeweiligen Abholtag muss der Behälter der Trockentoilette spätestens um 5.00 Uhr neben der Mülltonne bereitgestellt werden. Der Behälter darf nur Fäkalien, Urin und Toilettenpapier enthalten und das maximale Gewicht von 15 kg nicht überschreiten. Zu schwere Behälter werden nicht mitgenommen.

 

Die Gebühren für die normale Abholung werden auch erhoben, wenn der Abfallbehälter oder der Fäkalienbehälter leer ist.

 

Die Abholung der Behälter von Trockentoiletten ist verpflichtend, sofern es sich nicht um eine vom Umwelt- und Gesundheitsamt (Miljö- och Byggnadsnämnd) anerkannte Trockentoilette mit Fäkalienkompostierung, eine Vermultungstoilette oder einen Schlammabscheider handelt.

 

Der Bau eines Schlammabscheiders (enskilt avlopp), einer Vermultungstoilette oder eines Fäkalienkompost muss vom Umwelt- und Gesundheitsamt (Miljö- och byggnadsnämnd, Tel. +46 (0)495-24 14 05 genehmigt werden.

 

Schlamm

Die Entleerung von Schlamm aus Schlammabscheidern (Klärgrube) ist verpflichtend und erfolgt bei ständig bewohnten Grundstücken einmal pro Jahr, bei Ferienhäusern alle zwei Jahre. Falls Sie zusätzliche Leerungen wünschen, rufen Sie bitte bei Anders Tankservice an: Tel. +46 (0)492-178 20.

 

Nicht öffentliche Straßen

Eine nicht öffentliche Straße (enskild väg), die für die Entsorgung genutzt wird, muss so instand gehalten werden, dass sie von Müll- oder Schlammabholfahrzeugen ohne Probleme befahren werden kann.

 

  • Büsche und Bäume dürfen die Straße nicht blockieren. Es muss eine Breite von 3,25 Meter und eine Höhe von 4,50 Metern gewährleistet sein.
  • Es ist eine Wendemöglichkeit für das Abholfahrzeug erforderlich, die nicht von parkenden Personenwagen blockiert werden darf.

 

Wenn die Straße nicht von Abholfahrzeugen genutzt werden kann, muss der Abfallbehälter an einer größeren Strasse zur Leerung aufgestellt werden.

Die Eigentümer, die an einer nicht befahrbaren Strasse wohnen, wenden sich bitte an den Entrepreneur, Tel. +46 (0)495-121 20 für die Abholung des Hausmülls, damit die Platzierung des Abfallbehälters abgesprochen werden kann.

 

Recycling

Alle Verpackungen aus Glas, Papier, Pappe, Karton, Hartplastik, Weichplastik und Metall werden bei den Recyclinghöfen (Återvinningsstationer), die es in den verschiedenen Orten gibt, entsorgt.

Dort gibt es auch Behälter für verbrauchte Kleinbatterien.

 

Kejsarkullens Recyclinghof (Återvinningscentral)

Riksväg 34 zwischen Hultsfred – Målilla, Tel. +46 (0)495-24 07 18

  

Öffnungszeiten:
Montag 7.00 bis 18.00 Uhr

Dienstag bis Freitag 7.00 bis 16.00 Uhr

(außer an Feiertagen)

Gefährlicher Abfall und andere Abfälle, die nicht in die Mülltonne gelegt werden dürfen, können auf dem Recyclinghof (Återvinningscentral) beim Kejsarkullen entsorgt werden.

 

Komposthöfe

Gartenabfälle, die nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden, können bei Komposthöfen, die das ganze Jahr über geöffnet sind, abgegeben werden. Es ist zu beachten, dass der Gartenabfall keine Plastiksäcke, Steine, Kies usw. enthalten darf. Baumstümpfe zählen nicht zum Gartenabfall.

Das Verbrennen von Gartenabfall ist in Orten verboten, in denen es Komposthöfe gibt. An den übrigen Orten ist das Verbrennen von Gartenabfällen nur nach Absprache mit der Feuerwehr erlaubt, Tel. +46 (0)495-24 06 24 oder mobil +46 (0)70-627 55 00.

 

Grundstücke, die an die kommunale Wasserversorgung und Abwasserentsorgung angeschlossen sind

Wird das Grundstück oder Ferienhaus während des Winterhalbjahres nicht genutzt, gibt es die Möglichkeit, das Wasser am Hausanschluss abstellen zu lassen.

Dies kann die Technische Verwaltung gegen eine Gebühr ausführen. Um Schäden in Folge von Minustemperaturen zu vermeiden, sollte das Leitungssystem entleert oder eine Mindesttemperatur eingehalten werden.

 

Verkauf oder Änderung

Der Kauf oder Verkauf eines Ferienhauses oder die Änderung der Heimatadresse muss der Gemeinde mitgeteilt werden.

 

Autogiro

Sie können die Rechnung für die Abfallbeseitigung mit Hilfe von Autogiro bezahlen.

Für weitere Informationen rufen Sie bitte die Telefonnummer +46 (0)495-24 13 84 an.

Die Anmeldung für diese Art der Bezahlung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde:

www.hultsfred.se

Wählen Sie die Links Självservice/blanketter.

 

Sonstiges

Falls Sie Fragen zum Wohnen, zur Ausbildung oder zum Gewerbe- oder Aufenthaltsrecht haben, so setzen Sie sich bitte mit dem Einwanderer-Service  (Inflyttarservice), Camilla Keränen, Tel. +46 (0)495-24 13 13, camilla.keranen@hultsfred.se in Verbindung.

http://www.hultsfred.se/templates/Page.aspx?id=2358
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